WIR ÜBERNEHMEN IHRE EINBRINGUNGSSCHRITTE:

Die Forderung wird zunächst dem Schuldner gegenüber außergerichtlich eingemahnt, die Möglichkeit von Zahlungsvereinbarungen und Ratenzahlungen überprüft und gegebenfalls zur laufenden Überwachung der Zahlungseingänge in Evidenz gehalten.