WIR ÜBERNEHMEN IHRE EINBRINGUNGSSCHRITTE:
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Die Forderung wird zunächst dem Schuldner gegenüber
außergerichtlich eingemahnt, die Möglichkeit von
Zahlungsvereinbarungen und Ratenzahlungen überprüft und
gegebenfalls zur laufenden Überwachung der Zahlungseingänge
in Evidenz gehalten.
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