NOCH FRAGEN?
|
Die Tarife der Inkassobüros sind durch Verordnung im Bundesgesetzblatt
geregelt (BGBl, 141/1996). Daneben bieten wir für den Fall ständiger oder mehrfacher Beauftragung
komplette Pakete an, sodass allfällige Kosten für den Auftraggeber kaum ins
Gewicht fallen.
|