NOCH FRAGEN? |
Der Auftrag ist binnen drei Tagen nach Einlangen kostenlos zu stornieren, danach berechnen wir den Eigenaufwand an belegbaren Auslagen, mindestens jedoch € 20,-. Zahlt der Schuldner aufgrund unseres Einschreitens, so bleibt unser Anspruch auf die nach den Tarifsätzen des BGBl 141/1996 gegen den Schuldner bestehenden Kosten gewahrt. |