NOCH FRAGEN?

Tariflich ist eine Geltendmachung der Inkassokosten beim Schuldner vorgesehen; diese Kosten sind auch am Rechtsweg durchsetzbar. Für den Auftraggeber fallen - je nach Leistungspaket - Aufwandersätze an, die durch die Verordnung BGBl. 141/1996 in der Höhe begrenzt sind.