NOCH FRAGEN?
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Tariflich ist eine Geltendmachung der Inkassokosten beim Schuldner vorgesehen; diese
Kosten sind auch am Rechtsweg durchsetzbar. Für den Auftraggeber fallen - je nach Leistungspaket -
Aufwandersätze an, die durch die Verordnung BGBl. 141/1996 in der Höhe begrenzt sind.
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